Die Sicherstellung der schulischen und beruflichen Ausbildung sowie der Arbeit gehört mit zu den zentralen Aufgaben des Jugendstrafvollzuges. Die Ausbildungs- und Arbeitsmaßnahmen werden daher heute nicht mehr als Teil der Strafe, sondern als wesentlicher Bestandteil der Erziehung der jungen Gefangenen gesehen. Wir bieten den jungen Gefangenen ein breit gefächertes Angebot an schulischen sowie beruflichen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, das die Neigungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten individuell berücksichtigt.
Die berufliche Aus- und Weiterbildung in den Betrieben der Justizvollzugsanstalt Heinsberg erfolgt durch Angehörige des Werkdienstes. Für schulische Qualifikationen sind die Pädagogen des Justizvollzuges sowie das Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen, Technik des Kreises Heinsberg in Geilenkirchen verantwortlich.
Schulische Bildungsmaßnahme
- Aufbaulehrgang 1 bis 4
- Deutschkurs
- Deutsch als Fremdsprache
Vollzeitschulische Bildungsgänge des Berufskolleg Ernährung, Sozialwesen und Technik
Ausbildungsvorbereitung (AV)
Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und berufliche Orientierung in den Berufsfeldern
- Textiltechniken und Bekleidung
- Farbtechnik und Raumgestaltung
- Möglichkeit einen Ersten Schulabschluss erwerben
- Erfüllung der Berufsschulpflicht
Berufsfachschule - B1 (BFS1E/M)
Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und berufliche Orientierung im Fachbereich Technik/Naturwissenschaften: Berufsfelder - Elektro- und Metalltechnik
Abschluss: Erweiterter Erster Schulabschluss
Duale Berufsausbildungen
Als duale Ausbildung bezeichnet man die parallele Ausbildung in Betrieb und Berufskolleg. Der praktische Teil wird dem Auszubildenden in den Betrieben der JVA Heinsberg vermittelt, den theoretischen Teil übernimmt das Berufskolleg. Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, die vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK) abgelegt wird.
Die Auszubildenden erhalten bei erfolgreicher Teilnahme am Berufsschulunterricht den Erweiterten Ersten Schulabschluss. Bei einem bestimmten Notendurchschnitt und dem Nachweis notwendiger Englischkenntnisse kann der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) erworben werden und zusätzlich die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.
Maler und Lackierer der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung
Hochbaufacharbeiter und Maurer
(2- bzw. 3-jährige Ausbildung)
Hochbaufacharbeiter stellen Mauerwerk her, betonieren Wände und Decken. Zudem bringen sie Wärmedämmung an. Maurer stellen unter anderem Mauerwerk und Rohbauten aus einzelnen Steinen her bzw. bauen Fertigteile ein und montieren diese. Sie fertigen Schalungen oder montieren Schalungssysteme und führen Betonarbeiten durch.
Fachkraft für Metalltechnik und Industriemechaniker
(2- bzw. 3,5-jährige Ausbildung)
Modulare Berufsausbildungen
Neben der klassischen Berufsausbildung als Dual-Ausbildung wird das Konzept der Qualifizierungsbausteine des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks als zentraler neuer Ansatz in das hiesige Konzept der Berufsausbildung umfänglich mit aufgenommen.
Der Leitgedanke des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks,
„Durch eine bessere Verzahnung der Berufsvorbereitung mit der Ausbildung soll erreicht werden, dass mehr junge Menschen, die bisher keine Chance hatten, einen Ausbildungsplatz zu finden, durch eine effizientere und berufsnähere Vorbereitung doch noch in eine Ausbildung integriert werden können, bzw. wenn dies erfolglos bleibt, zumindest deren Chancen auf einen Arbeitsplatz zu verbessern.“,
weist hier einen guten Weg, den wir gerne beschreiten und im Sinne unseres Auftrages nutzen wollen.
Bodenleger
Gabelstaplerfahrer
Fachkraft im Gastgewerbe und des Hauswirtschafters
Schweißen - Lichtbogenhandschweißen (E) oder Schutzgasschweißen (MAG)
Straßen- und Gartenbau
Fliesenleger
Gebäudereiniger
Grundbildung Metall - Kunststoff
Arbeitsbetriebe
Vorhandenes Potential zur Aufrechterhaltung eines möglichst reibungslosen Organisationsablaufes einsetzen.
Hausbetrieb
Schlosserei
Hofkolonne
Arbeitstherapeutische Maßnahmen
Gefangene, deren Leistungsfähigkeit in physischer oder psychischer Hinsicht derart reduziert ist, dass sie den allgemeinen Anforderungen wirtschaftlich ergiebiger Arbeit nicht genügen, soll im Rahmen einer arbeitstherapeutischen Beschäftigung Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit nach der Entlassung vermittelt bzw. vorhandene Fähigkeiten erhalten und gefördert werden.