Über das Instrument „Arbeit“, mit all seinen kontinuierlichen, produktiven aber auch kreativen Aspekten soll ein Prozess der Persönlichkeitsentwicklung in Gang gesetzt werden, der eine grundsätzliche Einstellungsänderung aber auch eine Verbesserung sowie Verstetigung der Leistungsfähigkeit erreicht werden soll.
Hierzu eignet sich der ausgesprochen kreative Arbeitsbereich der Maßnahme Werken und Gestalten gerade deshalb so vortrefflich, da hier sehr ausdifferenziert Arbeitsanforderungen an die dort arbeitstherapeutisch beschäftigten Gefangenen gerichtet werden können und somit konkret auf individuelles Leistungsvermögen abgestellt werden kann.
Ausrichtung der Maßnahme
Die arbeitstherapeutische Maßnahme Werken und Gestalten gliedert sich in vier Behandlungsphasen, die in der Regel aufeinander aufbauen:
- Diagnostische Phase
Hier wird die Eignung für eine Teilnahme an einer arbeitstherapeutischen Beschäftigung festgestellt. - Motivierungsphase
Die Bereitschaft zur Mitwirkung an der Maßnahme soll geweckt werden. - Beschäftigungsphase
Unter Anleitung sich mit vorgegebenen Materialien auseinandersetzen und dabei grundlegende manuelle Fähigkeiten erlernen und Konzentration sowie Ausdauer bei der Beschäftigung verbessern. - Werkphase
Manuelle Fähigkeiten und Fertigkeiten unter produktionsähnlichen Bedingungen steigern und festigen und dabei die Arbeitsfähigkeit soweit herstellen, dass eine Eingliederung in den üblichen Arbeitsprozess möglich ist.
Verweildauer in der arbeitstherapeutischen Maßnahme
Die Gesamtdauer der arbeitstherapeutischen Maßnahme ist grundsätzlich auf 12 Monate angelegt, kann diesen Zeitrahmen jedoch auch überschreiten. Soweit erforderlich, werden arbeitstherapeutische Beschäftigung und der Übergang in ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis durch pädagogische, psychologische und betreuerische Maßnahmen unterstützt.
Ausbildungsplätze
Es stehen 16 arbeitstherapeutische Plätze zur Verfügung.