Die Justizvollzugsanstalt Heinsberg ist eine Anstalt des geschlossenen und des offenen Vollzuges. Im Einzelnen ist sie bei männliche Personen im Alter von 14 bis 24 Jahren sachlich zuständig für die Vollstreckung bzw. den Vollzug der
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Jugendstrafe, Freiheitsstrafe (§ 114 JGG)
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Untersuchungshaft, Auslieferungs- und Durchlieferungshaft sowie Zivilhaft
bestimmter Gerichtsbezirke (örtliche Zuständigkeit).
Die sachliche und örtliche Zuständigkeit ergibt sich im Übrigen aus dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen .
Oberlandesgericht Düsseldorf
Postfach 30 02 10
40402 Düsseldorf
Cecilienallee 3
Telefon 0211 4971-0
Telefax 0211 4971-0
Oberlandesgerichtsbezirk Köln
Landgericht Aachen
Postfach 10 19 46
52019 Aachen
Adalbertsteinweg 92
52070 Aachen
Telefon 0241 94 25-0
Telefax 0241 543803
Abweichungen vom Vollstreckungsplan
Männliche zu Jugendstrafe verurteilte Personen, die während der Untersuchungs- oder Sicherungshaft an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben, sind in die Anstalt einzuweisen, die im Auswahlverfahren bestimmt worden ist.