Der Besuch in einer Justizvollzugsanstalt kann für den Gefangenen eine willkommene Abwechslung, Trost und eine Brücke zum Alltag sein. Das gilt vor allem für Gefangene, die über einen längeren Zeitraum in der Haft bleiben müssen. Nutzen Sie hier die Möglichkeit, sich vor Ihrem Besuch über die Besuchszeiten und Besuchsmodalitäten zu informieren.
Wichtig: Terminvergabe!
Eine Terminvergabe ist nur während der Besuchszeiten möglich!
Telefon: 02452 921-140
oder mündlich vor dem Besuch in der Besuchsabteilung
Besuchsregelung
- Sie benötigen einen gültigen Ausweis oder Pass. Aufenthaltsgenehmigung, Identitätskarte oder Führerschein reichen nicht aus.
- Weiterhin müssen Sie sich darauf einstellen, dass ein Besuch nur nach vorheriger Personenkontrolle möglich ist.
- Zum Besuch sind gleichzeitig maximal 3 Erwachsene und 2 Kinder bis zum vollendeten fünfzehnten Lebensjahr zugelassen.
- Minderjährige Besucher unter 16 Jahren,
- die keine Verwandte des Gefangenen sind, dürfen die Anstalt nicht ohne Erziehungsberechtigte/n betreten.
- die Verwandte des Gefangenen sind, dürfen die Anstalt nicht ohne Erziehungsberechtigte/n oder in Begleitung von volljährigen Verwandten des Gefangenen 1. oder 2. Grades (Geschwister oder Großeltern) betreten. Bei Minderjährigen vom 16. bis zum 18. Lebensjahr ist ein alleiniger Besuch nur mit schriftlicher Einverständniserklärung (Vordruck Einverständniserklärung) und unter Vorlage einer Kopie des Ausweises des/der Erziehungsberechtigten möglich.
- Es dürfen nur die aus den in der Besuchsabteilung aufgestellten Automaten gezogenen Waren mit zum Besuch genommen werden. Der dortige Einkauf darf den Betrag von 20,00 Euro nicht überschreiten (Rechtsanwälte und Behörden sind von dieser Regelung ausgeschlossen).
- Folgende Gegenstände dürfen dem Gefangenen mitgebracht werden:
- Gebetsteppiche (für muslimische Inhaftierte), dessen Maße 60 x 130 cm nicht überschreiten dürfen.
Diese Gegenstände sind dem Besuchsbediensteten unaufgefordert zur Kontrolle und Weitergabe an den Gefangenen auszuhändigen. Die Übergabe oder der Versuch der Übergabe unerlaubter Gegenstände führt zum sofortigen Abbruch des Besuches.
Besuchszeiten für Untersuchungsgefangene
Jugendliche bzw. heranwachsende Untersuchungsgefangene können bis zu 4 Besuche zu jeweils 1 Stunde pro Monat empfangen.
Besuchszeiten Wochentags
Tag | Zeiten |
---|---|
montags, dienstags | von 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr (Einlass von 09:30 Uhr - 17:00 Uhr) |
mittwochs, donnerstags, freitags | von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr (Einlass von 08:00 Uhr - 15:30 Uhr) |
Besuchszeiten am Wochenende
Tag | Zeiten |
---|---|
an jedem 1. Samstag im Monat | von 08:20 Uhr bis 14:40 Uhr (Einlass von 08:00 Uhr - 14:10 Uhr) |
Besuchszeiten für Strafgefangene
Jugendliche bzw. heranwachsende Strafgefangene können bis zu 4 Besuche zu jeweils 1 Stunde pro Monat empfangen.
Besuchszeiten Wochentags
Tag | Zeiten |
---|---|
montags, dienstags | von 10:00 Uhr bis 17:30 Uhr (Einlass von 09:30 Uhr - 17:00 Uhr) |
mittwochs, donnerstags, freitags | von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr (Einlass von 08:00 Uhr - 15:30 Uhr) |
Besuchszeiten am Wochenende
Tag | Zeiten |
---|---|
1. Samstag im Monat | keine Besuchszeiten |
2., 3. und 4. Samstag im Monat |
von 08:20 Uhr bis 14:40 Uhr (Einlass von 08:00 Uhr - 14:10 Uhr) |
an jedem 1. Sonntag im Monat | von 08:20 Uhr bis 14:40 Uhr (Einlass von 08:00 Uhr - 14:10 Uhr) |
Besuchszeiten für Rechtsanwälte, Verteidiger und Amtspersonen
oder
Sie können Ihren Terminwunsch per Fax: 02452 921-147 oder per E-Mail an: Besuchsabteilung senden.
Bitte teilen Sie uns auch mit, wie wir auf Ihre Anfrage antworten sollen!
Tag | Zeiten |
---|---|
montags, dienstags |
von 10:00 Uhr bis 12:30 Uhr (Einlass von 09:30 Uhr - 17:00 Uhr) |
mittwochs, donnerstags, freitags | von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr (Einlass von 08:00 Uhr - 15:30 Uhr) von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr |