Die Justizvollzugsanstalt Heinsberg verfügt im Eingangsbereich über eine Rampe, so dass auch Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Besucher bis zum Eingangsbereich der Anstalt gelangen können. Aufgrund der Sicherheitsanforderungen sind das Betreten sowie die Bewegungsmöglichkeiten in einer Justizvollzugsanstalt deutlich eingeschränkt.
Sie werden gebeten, gegebenenfalls benötigte Hilfe zum Öffnen von Türen und eine notwendige Begleitung durch einen Bediensteten an der Außenpforte über die dort vorhandene Sprechanlage zu erbitten. In diesem Zusammenhang wäre es für alle Beteiligten hilfreich, wenn Sie ihren Besuch vorher telefonisch ankündigen und im Rahmen des Gespräches auf eine notwendige Hilfestellung hinweisen. Der Besuchsraum sowie der Verwaltungsbereich befinden sich überwiegend im 1. Obergeschoss. Diese Bereiche sind für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Besucher mit einem Fahrstuhl erreichbar. Dort befindet sich auch eine behindertengerechte Toilette. Darüber hinaus finden Sie besonders ausgewiesene und kostenlose Behindertenparkplätze unmittelbar neben dem Haupteingang.
Weitere Hilfsmittel für blinde, hörbehinderte oder kleinwüchsige Menschen können wir Ihnen leider nicht anbieten.
Sprechen Sie uns bitte für Hilfestellungen an. Insbesondere unser Vertrauensmann für schwerbehinderte Menschen (Tel. 02452 921-0) wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.