Blick auf das Hafthaus 8 Quelle: JVA Heinsberg

Mit Abschnitt 10 bestimmt das UVollzG NRW besondere Vorschriften für junge Un-tersuchungsgefangene, das heißt für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind und zur Tatzeit das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hatten. Ein wesentlicher Unterschied gegenüber den Erwachsenen liegt darin, dass der Vollzug der Untersuchungshaft an jungen Untersuchungsgefangenen erzieherisch zu gestalten ist. Hierzu sollen den jungen Untersuchungsgefangenen neben altersgemäßen Beschäftigungs-, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten auch ansonsten entwicklungsfördernde Hilfestellungen angeboten werden. So ist u. a. auch dafür zu sorgen, dass schulpflichtige Untersuchungsgefangene in der Anstalt am allgemeinen oder berufsbildenden Unterricht teilnehmen können. Die Bereitschaft zur Annahme dieser Angebote ist bei den jungen Untersuchungsgefangenen zu wecken und zu fördern. Bei minderjährigen Untersuchungsgefangenen sollen auch die Personenberechtigten in angemessener Weise in die Gestaltung des Vollzuges einbezogen werden.
Um eine Grundlage für die erzieherische Ausgestaltung des Vollzuges zu schaffen, wird während der Untersuchungshaft - unter der Beteiligung von Bediensteten der verschiedenen Fachrichtungen - ein Verfahren zur Feststellung des Förderungs- und Erziehungsbedarf durchgeführt, das auch dazu dient, gemeinsam mit den jungen Gefangenen Zukunftsperspektiven zu entwickeln. Darüber hinaus werden im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung anhand der in diesem Verfahren gewonnenen Erkenntnisse Empfehlungen für die sinnvolle Planung der Jugendstrafe ausgesprochen.

Für die Erfüllung der Aufgaben werden Bedienstete unterschiedlichster Berufsgruppen benötigt.

  • Das pädagogische Konzept der Justizvollzugsanstalt Heinsberg verfolgt das Ziel, auf der Basis des Prinzips „Fordern und Fördern“ ein positives und sozialadäquates Verhalten der Gefangenen zu erzielen.
  • Das freizeitpädagogische Konzept beschäftigt sich mit den Aufgaben, Zielsetzungen und Angeboten des Erziehungswissenschaftlichen Dienstes in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg.
  • Die tiergestützte Therapie umfasst bewusst geplante pädagogische, psychologische und sozialintegrative Angebote mit Tieren für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen mit kognitiven, sozial-emotionalen und motorischen Einschränkungen, Verhaltensstörungen und Förderschwerpunkten.