Einzahlung der Gefangenengelder auf der Zahlstelle

Die Zahlstelle verwaltet die Gelder der Gefangenen und erledigt den Bargeldverkehr der Anstalt.

Zu den Aufgaben gehören insbesondere:

  • Führung von Sachkonten der Behörde
  • Führung der Barkasse und des Girokontos
  • Führung der Gefangenenkonten
  • kassentechnische Abwicklung des Gefangeneneinkaufs
  • Hilfe bei der Schuldenregulierung für Gefangene und Erstellung von Tilgungsplänen
  • Erfassen und Tilgung von Vorschüssen auf Arbeitsentgelt
  • Bearbeitung von Forderungen gegen Gefangene einschließlich des außergerichtlichen Mahnverfahrens