Die Abteilung Sicherheit und Ordnung gewährleistet die Einhaltung der Erlasse, Richtlinien, Verordnungen und Gesetze.
Sie ist zuständig für:
- Bearbeitung und Überprüfung von Lockerungsanträgen
- Erarbeitung und Überprüfung von Hausverfügungen, Dienstanweisungen, Einsatzplänen usw.
- Bearbeitung von disziplinarrechtlichen und strafrechtlichen Vorkommnissen bis zur Anzeigenerstattung bei der Staatsanwaltschaft
- Beschwerden und Eingaben der Gefangenen
- Regelung und Überwachung des Einsatzes sicherheitstechnischer Einrichtungen
- Sicherstellung der Ausbildung der Bediensteten an Schusswaffen und in waffenloser Selbstverteidigung