Die Bauverwaltung ist verantwortlich für die Funktionalität von Gebäuden und technischen Einrichtungen. Sie arbeitet eng mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen.
Nachfolgende Aufgaben werden wahrgenommen:
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Gewährleistung der Durchführung kleinerer Unterhaltungsarbeiten durch Werkbedienstete an:
- Grundstücken
- Gebäuden
- Räumen
- technischen Anlagen
- Feststellung der Notwendigkeit von größeren Bau- und Unterhaltungsarbeiten sowie Mitwirkung bei deren Realisierung