Die Arbeitsverwaltung stellt berufliche und schulische Ausbildungs- sowie Arbeitsplätze für die Gefangenen bereit. Sie kooperiert mit der Agentur für Arbeit, den Ausbildungs- und Auswahlanstalten sowie Schulen und sonstigen Einrichtungen.
Die Aufgaben der Arbeitsverwaltung umfassen im wesentlichen:
- Sicherstellung des Betriebsablaufes sowie schulischen Maßnahmen
- Feststellung des Bedarfes an Arbeitsplätzen, Arbeitsbeschaffung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Arbeitseinsatzes der Gefangenen
- Festsetzung der Arbeitsanforderungen
- Gewährung von Entgelten und Zulagen
- Ausfertigung von Verträgen mit Unternehmern
- Sicherstellung der personellen, räumlichen und technischen Ausstattung und Unterhaltung der Betriebe
- Mitwirkung bei der Erstellung des Vollzugsplans
- Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitsfreistellung
-
Hilfestellung bei der Beantragung von
- Wohngeld
- Zeugengeld
- Kindergeld
- Arbeitslosengeld und -hilfe
- Ausbildungsbeihilfe usw.