Dem Sozialdienst obliegt die psychosoziale Betreuung und Begleitung der Gefangenen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit anderen internen und externen Diensten. Zu den sozialarbeiterischen Schwerpunkten im Jugendstrafvollzug gehören insbesondere:
- methodische Einzelfallhilfe und soziale Gruppenarbeit
- Krisenintervention
- Psychosoziale Diagnostik
- Zugangsexplorationen und Mitwirkung bei der Vollzugsplangestaltung
- Entlassungsvorbereitung mit den Schwerpunkten der Wohnungs- und Arbeitsvermittlung sowie Vermittlung ambulanter und stationärer Hilfen
- Kooperation mit Institutionen in staatlicher und privater Trägerschaft
- Aufbau eines systematischen Übergangsmanagements
- Aufbau und Pflege der Kontakte zu Angehörigen
- Suchtberatung und Vermittlung in Therapieeinrichtungen
- Abgabe von Stellungnahmen zur:
- vorzeitigen Entlassung
- Lockerungseignung
- Zurückstellung von der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtmG
- Prüfung ausländerrechtlicher Maßnahmen
- Gewährung von Hilfe nach dem SGB
- Förderung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB
- Führungsaufsicht
- Durchführung sozialer Trainingsmaßnahmen
- Schuldnerberatung
- Migrationsberatung
- Anleitung von Sozialpraktikanten, Anwärtern und ehrenamtlichen Mitarbeitern
- Mitwirkung bei der Ausgestaltung des Wohngruppenvollzuges