
Aufgabe des Krankenpflegedienstes ist die medizinische Versorgung der Gefangenen. Diese wird durch Ärzte und Krankenpfleger (Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes) gewährleistet.
Zu den Aufgaben gehören:
- Ausgabe von Arzneimitteln
- Führung des Buchwerkes
- Mitwirkung bei den ärztlichen Sprechstunden
- Durchführung von Injektionen
- Laboruntersuchungen
- Durchführung von medizinisch-technischen Maßnahmen
- Erstversorgung in Notfällen
- Beaufsichtigung von Gefangenen
- Pflege der med. Einrichtungen
- Pflege und Beschaffung des ärztlichen Bedarfs
- Vorbereitung der Vorstellung und Ausführung kranker Gefangener zu externen Ärzten
- Gesundheitsschutz und Hygiene
- Verfahren bei meldepflichtigen Erkrankungen
- Mitwirkung bei der Erstellung des Speiseplans
- Feststellung der Arbeitsfähigkeit
- weitere Maßnahmen, die der Gesundheitsfürsorge und der ärztlichen Versorgung dienen
- Überprüfung der Arzt- und Arzneimittelrechnungen