Im offenen Jugendstrafvollzug werden Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit in teils aufgelockerten, teils weitgehend freien Formen gefördert und eingeübt. Durch die Unterbringung im offenen Vollzug soll auch etwaigen schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegengewirkt werden. Deshalb sollen Gefangene, wenn sie den besonderen Anforderungen des offenen Vollzuges genügen und eine Erprobung verantwortet werden kann, in den offenen Vollzug verlegt werden. Auch hier obliegt die Betreuung der Gefangenen den Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes.
Dort besteht die Möglichkeit,
- ein Beschäftigungsverhältnis außerhalb der Anstalt einzugehen
- einen Schulabschluss außerhalb der Anstalt zu erlangen
- an kulturellen und sportlichen Veranstaltungen in der Stadt und im Kreis Heinsberg teilzunehmen
- regelmäßig Ausgänge wahrzunehmen
- bis zu 24 Tage im Jahr zu den Angehörigen beurlaubt zu werden