Die im Jugendvollzug vorherrschenden Betreuungs – und Behandlungsstrukturen sind überwiegend auf Heranwachsende und junge Erwachsene ausgerichtet, die statistisch die größten Zielgruppen darstellen. Anhand der Inhaftierungen in den letzten Jahren ist jedoch erkennbar, dass verstärkt Minderjährige zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt werden. Minderjährige im Vollzug sind das Ergebnis einer oftmals jahrelangen Fehlentwicklung junger Menschen, die durch „in Freiheit“ gesetzte Grenzen nicht abzuwenden war. Das Konzept dieser Wohngruppe ist daher auf eine feste Struktur, Grenzziehung, Betreuung und Förderung der Jugendlichen ausgelegt. Die Interessen und objektiven Bedürfnisse dieser Jugendlichen unterscheiden sich im Vollzug in vielen Bereichen von denen der Heranwachsenden und jungen Erwachsenen. Diese Wohngruppe dient daher primär der Aufnahme von Jugendstrafgefangenen im Alter von 14 bis 17 Jahren, um ihnen einen ihrer Lebens- und Entwicklungsphase entsprechende Betreuung in einem altersgemäßen Lebensraum anzubieten. Bei einem Entwicklungsstand (Reifeverzögerung), der dieser Altersgruppe entspricht, können auch junge Volljährige aufgenommen werden. Durch den täglichen Umgang mit Gleichaltrigen in einer vergleichbaren Lebensphase wird eine jugendspezifische Identitätsbildung gefördert. Den Minderjährigen wird dazu eine Vielzahl von Behandlungs-, lebenspraktischen und Freitzeitmaßnahmen angeboten.

Die zuständigen Jugendämter – aber auch  Eltern oder Angehörige - werden gezielt in den Erziehungsprozess und die Entlassungsvorbereitung eingebunden.