Mitarbeiter beim erstellen von Aufträgen für die Bauabteilung

Die Bauverwaltung ist verantwortlich für die Funktionalität von Gebäuden und technischen Einrichtungen. Sie arbeitet eng mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen zusammen.

Nachfolgende Aufgaben werden wahrgenommen:

  • Gewährleistung der Durchführung kleinerer Unterhaltungsarbeiten durch Werkbedienstete an:
    • Grundstücken
    • Gebäuden
    • Räumen
    • technischen Anlagen
  • Feststellung der Notwendigkeit von größeren Bau- und Unterhaltungsarbeiten sowie Mitwirkung bei deren Realisierung