Bearbeitung eines Sachvorganges durch den Leiter der Arbeitsverwaltung

Die Arbeitsverwaltung stellt berufliche und schulische Ausbildungs- sowie Arbeitsplätze für die Gefangenen bereit. Sie kooperiert mit der Agentur für Arbeit, den Ausbildungs- und Auswahlanstalten sowie Schulen und sonstigen Einrichtungen.

Die Aufgaben der Arbeitsverwaltung umfassen im wesentlichen:

  • Sicherstellung des Betriebsablaufes sowie schulischen Maßnahmen
  • Feststellung des Bedarfes an Arbeitsplätzen, Arbeitsbeschaffung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Arbeitseinsatzes der Gefangenen
  • Festsetzung der Arbeitsanforderungen
  • Gewährung von Entgelten und Zulagen
  • Ausfertigung von Verträgen mit Unternehmern
  • Sicherstellung der personellen, räumlichen und technischen Ausstattung und Unterhaltung der Betriebe
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Vollzugsplans
  • Bearbeitung von Anträgen auf Arbeitsfreistellung
  • Hilfestellung bei der Beantragung von
    • Wohngeld
    • Zeugengeld
    • Kindergeld
    • Arbeitslosengeld und -hilfe
    • Ausbildungsbeihilfe usw.