Einzelgespräch mit dem Sozialdienst

Dem Sozialdienst obliegt die psychosoziale Betreuung und Begleitung der Gefangenen. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit anderen internen und externen Diensten. Zu den sozialarbeiterischen Schwerpunkten im Jugendstrafvollzug gehören insbesondere:

  • methodische Einzelfallhilfe und soziale Gruppenarbeit
  • Krisenintervention
  • Psychosoziale Diagnostik
  • Zugangsexplorationen und Mitwirkung bei der Vollzugsplangestaltung
  • Entlassungsvorbereitung mit den Schwerpunkten der Wohnungs- und Arbeitsvermittlung sowie Vermittlung ambulanter und stationärer Hilfen
  • Kooperation mit Institutionen in staatlicher und privater Trägerschaft
  • Aufbau eines systematischen Übergangsmanagements
  • Aufbau und Pflege der Kontakte zu Angehörigen
  • Suchtberatung und Vermittlung in Therapieeinrichtungen
  • Abgabe von Stellungnahmen zur:
    • vorzeitigen Entlassung
    • Lockerungseignung
    • Zurückstellung von der Strafvollstreckung gemäß § 35 BtmG
    • Prüfung ausländerrechtlicher Maßnahmen
    • Gewährung von Hilfe nach dem SGB
    • Förderung von Jugendhilfemaßnahmen nach dem SGB
    • Führungsaufsicht
  • Durchführung sozialer Trainingsmaßnahmen
  • Schuldnerberatung
  • Migrationsberatung
  • Anleitung von Sozialpraktikanten, Anwärtern und ehrenamtlichen Mitarbeitern
  • Mitwirkung bei der Ausgestaltung des Wohngruppenvollzuges