Justizvollzugsbedienstete bei der Überprüfung des Medikamentenbestandes. Quelle: JVA Heinsberg
Aufgabe des Krankenpflegedienstes ist die medizinische Versorgung der Gefangenen. Diese wird durch Ärzte und Krankenpfleger (Beamte des allgemeinen Vollzugsdienstes) gewährleistet.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Ausgabe von Arzneimitteln
  • Führung des Buchwerkes
  • Mitwirkung bei den ärztlichen Sprechstunden
  • Durchführung von Injektionen
  • Laboruntersuchungen
  • Durchführung von medizinisch-technischen Maßnahmen
  • Erstversorgung in Notfällen
  • Beaufsichtigung von Gefangenen
  • Pflege der med. Einrichtungen
  • Pflege und Beschaffung des ärztlichen Bedarfs
  • Vorbereitung der Vorstellung und Ausführung kranker Gefangener zu externen Ärzten
  • Gesundheitsschutz und Hygiene
  • Verfahren bei meldepflichtigen Erkrankungen
  • Mitwirkung bei der Erstellung des Speiseplans
  • Feststellung der Arbeitsfähigkeit
  • weitere Maßnahmen, die der Gesundheitsfürsorge und der ärztlichen Versorgung dienen
  • Überprüfung der Arzt- und Arzneimittelrechnungen