Justizvollzugsbeamtinnen bei der Übergabe der Dienstgeschäfte auf der Abteilung Quelle: JVA Heinsberg

Die Bediensteten in den Wohngruppen haben durch ihren ständigen Kontakt zu den Inhaftierten einen starken Einfluss auf deren Verhalten und die Atmosphäre in der Anstalt. Aufgabe der Wohngruppenbeamten ist es, auf Erziehung  und Behandlung, Versorgung, Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit zu achten.

Erziehung und Behandlung:
  • Vorbildfunktion durch Verhalten und Auftreten
  • offene Gesprächsführung anbieten, Probleme erkennen und verstehen, sowie Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
  • Vermittlung von Normen und Regeln für ein geordnetes Zusammenleben
  • Freizeitangebote vorschlagen, fördern und durchführen
  • Verhaltensbeobachtung
  • Mitsprache bei der Einleitung von Disziplinarmaßnahmen bei Pflichtverstößen
  • Hilfe bei der Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  • Förderung von Außenkontakten (Ausführung, Ausgang, Urlaub)
Versorgung:
  • Überprüfung der körperlichen Unversehrtheit
  • Kostausgabe (Beachtung der Sonderkostformen)
  • Versorgung der Inhaftierten mit Hygieneartikeln
  • Gewährleistung der Reinigung der Bekleidung
  • Weiterleitung der  Krankmeldungen
  • Aushändigung der Postsendungen (Briefe, Pakete)
Ordnung und Sauberkeit:
  • Überprüfung des Haftraumes und der Habe
  • Überwachung der Körperpflege
  • regelmäßiger Wäschetausch
  • Einhaltung der Hausordnung und sonstiger Vorschriften
Sicherheit:
  • Kontrolle der Haft-, Neben- und Arbeitsräume sowie der Habe der Gefangenen
  • körperliche Durchsuchung der Inhaftierten
  • Brief- und Paketkontrolle, Überwachung von Telefongespräche
  • Bestandskontrolle
  • Beachtung der Sicherheits-, Alarm- und Brandschutzvorschriften
  • Überwachung der Freistunden, Kontrolle des Außenbereiches
Allgemeine Aufgaben:
  • Teilnahme an Konferenzen
  • Ausbildung der Dienstanfänger und Anwärter
  • Einhaltung der allgemeinen Berufs- und Dienstpflichten