Gefangene, die eine zugewiesene Beschäftigung ausüben, erhalten zur Anerkennung dieser Arbeit ein Arbeitsentgelt / eine Ausbildungsbeihilfe.

Nach der Verordnung der Bundesregierung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2022 wurden die Tagessätze für Untersuchungsgefangene und Strafgefangene mit der Bezugsgröße im Sinne des § 18 Abs. 1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch im Jahr 2022 (40.740,00 €) wie folgt festgesetzt:

Festsetzung des Arbeitsentgeltes / der Ausbildungsbeihilfe für Untersuchungsgefangene

StufeTagessatz
Vergütungsstufe I (75%)

4,58 €

Vergütungsstufe I

6,11 €

Vergütungsstufe II

7,17 €

Vergütungsstufe III (5% der Bezugsgröße)

8,15 €

Vergütungsstufe IV

9,13 €

Vergütungsstufe V

10,19 €

Festsetzung des Arbeitsentgeltes / der Ausbildungsbeihilfe für Strafgefangene

StufeTagessatz
Vergütungsstufe I (75%)

8,25 €

Vergütungsstufe I

11,00 €

Vergütungsstufe II

12,91 €

Vergütungsstufe III (9% der Bezugsgröße)

14,67 €

Vergütungsstufe IV

16,43 €

Vergütungsstufe V

18,33 €